Erbrecht - Beratung bei der Gestaltung
letztwilliger Verfügungen

Alleinerbe

Sie sind Alleinerbe und werden von Pflichtteilsberechtigten oder Gläubigern in Anspruch genommen? Sie sind Alleinerbe und werden auf Auskunft über den Umfang des Nachlasses in Anspruch genommen?

Wir klären die Rechtslage, erläutern Ihnen Ihre Ansprüche, Verpflichtungen und die Möglichkeiten der Rechtverteidigung und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Erbauseinandersetzung und Nachlassverteilung

Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft, die auseinandergesetzt werden soll? In Ihrer Erbengemeinschaft herrschen Uneinigkeiten über die Verwaltung des Nachlasseses?

Wir klären die Rechtslage, erläutern Ihnen Ihre Ansprüche, machen sie geltend und setzen sie erforderlichenfalls gerichtlich durch.

Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Sie sind durch Testament oder Erbvertrag „enterbt“ oder nicht bedacht worden? Der Verstorbene hat vor seinem Tod Schenkungen an Dritte vorgenommen? Ihre Eltern haben ein „Berliner Testament“ gemacht?

Wir klären die Rechtslage, erläutern Ihnen Ihre Ansprüche, machen sie geltend und setzen sie erforderlichenfalls gerichtlich durch.

Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen

Sie wollen Ihren Nachlass zu Lebzeiten angemessen regeln?
Wir klären die Rechtslage, beraten Sie und gestalten Ihre „letztwillige Verfügung“.

Als Kanzlei mit Schwerpunkt für Erbrecht, besprechen wir gerne mit Ihnen alle offenen Fragen zum Thema Erbrecht. Gerne unterstützen wir Sie in der weiteren Vorgehensweise und stehen Ihnen bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Erbauseinandersetzungen zur Seite.

Sie möchten einen Termin vereinbaren oder Sie sind unsicher und haben noch Fragen?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder nutzen Sie unser Onlineformular.

Unsere Kanzleizeiten sind Mo. – Fr. 8.30 – 17.30 Uhr. Weitere Termine nach Vereinbarung.