Familienrecht
Unter dem Familienrecht finden sich alle rechtlichen Angelegenheiten zusammen, die das Zusammenleben innerhalb der Familie betreffen. Ein markanter Bereich ist natürlich die Ehe und die Lebenspartnerschaft. Ergänzt wird diese durch das Sorgerecht, das Unterhaltsrecht und das Scheidungsrecht.
Häufig kommt es zur Scheidung –
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Füllen Sie einfach das Scheidungsformular online aus und senden Sie es ab. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen um gemeinsam die weiteren Schritte zu besprechen. Auf unser Informationsseite zum Thema Scheidung haben wir weitere häufige Fragen zusammengestellt und beantwortet, die bei einer Scheidung auftreten.
Lebenspartnerschaft und Ehe
Es gibt für die Lebenspartnerschaft und die Ehe entsprechende Möglichkeiten der Regelung, wie z.B. den Ehevertrag oder den Lebenspartnerschaftsvertrag. Damit sollen - wenn möglich - Streitigkeiten vermieden und die Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse unter den Lebens- bzw. Ehepartnern erzielt werden. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren ist die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe weitestgehend gleichgestellt.
Regelung Zugewinnausgleich
Als Ehegatten lebt man in der Regel im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, da dies per se ist, wenn sich die Eheleute nicht durch einen Ehevertrag auf andere Güterstände vereinbaren. Hier gibt es die Möglichkeit, der Vereinbarung oder der Gütertrennung. Innerhalb eines Scheidungsverfahrens wird dann der Zugewinnausgleich durchgeführt. Vor einer Ehe sollte man sich somit durch einen Anwalt für Familienrecht gut beraten lassen, damit man die beste Lösung für die jeweilige Lebenspartnerschaft erarbeiten kann.
Das in die Ehe eingebrachte Vermögen gehört weiterhin dem jeweiligen Ehepartner. Das Vermögen, welches im Laufe der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wird (hier spricht man von Zugewinn), muss im Falle einer Scheidung auf beide Eheleute gerecht verteilt werden.
Unterhalt
Wie der Name schon sagt, geht es hierbei um den notwendigen Lebensunterhalt einer Person. Hierbei müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Auf der einen Seite steht eine unterhaltsbedürftige Person und auf der anderen Seite die Person, die leistungsfähig ist. In dem Fall besteht die Unterhaltspflicht für die leistungsfähige Person. Alle Ansprüche im Detail klären wir für Sie und das gerne vorab in einem persönlichen Gespräch. Der Unterhalt an sich kann z.B. im Rahmen des Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt in verschiedenen Formen auftreten.
Wenn die entsprechenden Einkommensverhältnisse und Verbindlichkeiten der Parteien offen gelegt wurden, kann der Unterhalt genau berechnet werden.
Als Experten für das Unterhaltsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Seite um diese Fragen zu klären und die entsprechenden Auskünfte anzufordern. Die Höhe des Unterhalts für das Kind richtet sich pauschal nach der durch die Leitlinien der Oberlandesgerichte ergänzte Düsseldorfer Tabelle. Eine Unterhaltspflicht kann gegenüber dem Kind, dem Ehepartner, den Eltern und dem nichtehelichen Elternteil bestehen.
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Weitere Termine nach Vereinbarung.
Sorgerecht
Im Rahmen einer Scheidung muss auch stets die Frage bzgl. des Sorgerechts oder auch des Umgangsrechts über die Kinder beantwortet werden. Laut dem statistischen Bundesamt waren im Jahr 2013 bei mehr als 150.000 Ehescheidungen rund 140.000 minderjährige Kinder direkt betroffen. Als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin für Familienrecht in Köln weiß Alexandra Kentenich, dass es beim Sorgerecht immer in erster Linie um das Wohl des Kindes geht.
Auch nach der Scheidung steht Eltern die gemeinsame elterliche Sorge über das Kind zu. Es ist nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, die elterliche Sorge über das Kind auszuüben. Im Falle von nichtverheirateten Eltern erhält vorerst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater erhält ein Umgangsrecht. Über weiterführende Details zur Erlangung des Sorgerechts und auch dessen Entziehung beraten wir Sie gerne persönlich.
Dann stellt sich die Frage wer kümmert sich in Zukunft um die Fragen von erheblicher Bedeutung, wie Gesundheit, Schule oder Wohnsitz des Kindes?
Man geht getrennte Wege und es steht sogar ein Stadtwechsel an. Die gemeinsame Sorge wird durch die anstehende Scheidung nicht berührt, jedoch im Hinblick auf das Kindeswohl müssen diese Fragen schnell geklärt werden.
Als Fachanwälte für Familienrecht werden wir Ihnen zur Seite stehen und bei vorliegen erheblicher Gründe sogar einen Antrag auf alleinige Sorge oder einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen.
Gerne beraten wir Sie als Experten für Sorgerecht und helfe Ihnen gerne weiter. Und das selbstverständlich nicht nur im Rahmen des Sorgerechts.
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Umgangsrecht
Am Anfang der Trennung stehen die Fragen der Regelung mit den Kindern. Die Kinder wohnen dann meist überwiegend bei einem Elternteil und ein Familienleben mit den gemeinsamen Kinder ist nicht mehr möglich. Wie wird eine vernünftige Umgangsregelung gefunden, eventuell kann sogar ein Wechselmodell angestrebt werden?
Das Kind und der andere Elternteil haben das Recht auf regelmäßigen Umgang miteinander, selbst dann wenn der erste Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Das Umgangsrecht dient dazu, den Kontakt des Kindes zu den Personen, die ihm besonders nahe stehen, anzubahnen, aufrecht zu erhalten und zu fördern. Was ist zu tun, wenn das Umgangsrecht erschwert oder sogar verweigert wird?
All diese Fragen werden wir in einem gemeinsamen Gespräch beantworten. Als Fachanwälte für Familienrecht werden wir eine Umgangsregelung erarbeiten und diese dann gerichtlich festhalten lassen. Gerne beraten wir Sie als Experten für Umgangsrecht und helfe Ihnen gerne weiter. Und das nicht nur im Rahmen des Umgangsrechts.
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