Das Trennungsjahr – Was bedeutet das für mich?

Wer sich in Deutschland scheiden lassen möchte, hat nachzuweisen, dass seine Ehe gescheitert ist. Dazu müssen die Ehegatten 12 Monate lang in getrennter Gemeinschaft leben. Dieses sogenannte Trennungsjahr soll vor einer voreiligen Scheidung bewahren und die Möglichkeit zur Versöhnung geben. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres können Sie Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen.

Wann beginnt das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr beginnt in dem Moment, in dem sich die Eheleute trennen. § 1567 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) setzt dafür voraus, dass die häusliche Gemeinschaft aufgegeben wurde. In der Regel ist dies mit dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung der Fall, wenn also die Ehegatten “von Tisch und Bett getrennt” leben. Siehe dazu auch unseren Beitrag „Ab wann ist man wirklich ausgezogen?“

Kann ich mich auch vorher scheiden lassen?

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Trennungsjahr muss daher nur dann nicht eingehalten werden, wenn die Voraussetzungen einer unzumutbaren Härte zweifelsfrei vorliegen.

Das gilt vor allem bei:

  • der körperlichen Bedrohung eines Ehegatten,
  • der Misshandlung oder Körperverletzungen gegen den Ehegatten, die Kinder oder nahe Angehörige eines Ehegatten,
  • Alkoholmissbrauch und dem mehrfachen Scheitern eines Entzugs.

Dennoch sollten Sie sich bewusst sein: Die Härtefallscheidung stellt eine absolute Ausnahmeregelung dar und wird vom Gericht immer streng geprüft.

Als nicht unzumutbar gilt hingegen die eheliche Untreue. Auch hat die Dauer der Ehe keinen Einfluss auf das Trennungsjahr. Selbst nur wenige Wochen alte Ehen werden grundsätzlich erst nach Ablauf der vorgeschriebenen 12 Monate geschieden.

Sechs Tipps für Ihr Trennungsjahr

Das Trennungsjahr stellt für viele Ehepaare eine große emotionale wie auch soziale Belastung dar. Das Leben muss neu justieren werden. Umso wichtiger ist es, sich vorab Gedanken über die damit verbundenen Veränderungen und Pflichten zu machen. Treffen Sie am besten schon frühzeitig die notwendigen Vorkehrungen, um die zwölf Monate bestmöglich zu bestehen. Anbei einige Tipps:

Tipp 1: Bleiben Sie mit dem Ehepartner in Kontakt.

Zugegeben, das ist oft leichter gesagt als getan. Aber bedenken Sie: Ihre Scheidung verlangt viele Entscheidungen, die Sie am besten einvernehmlich treffen. Gerade bei Kindern oder gemeinsamen Vermögenswerten sind Sie aufeinander angewiesen. Sie sollten also immer versuchen, eine einvernehmliche Scheidung anzustreben. Nicht jedes Detail muss auf dem Richtertisch landen.

Tipp 2: Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten.

Während der Trennung sind Streitigkeiten vorprogrammiert. Daher ist es gut, sich vorab ein wenig im Ehe- und Scheidungsrecht schlau zu machen. So können Sie fundierter reagieren, sollte Ihr Ehepartner seine Pflichten abstreiten oder gar Rechte beanspruchen, die ihm nicht zustehen. Nur ein Beispiel: Ihr Ehepartner fordert Sie sofort nach der Trennung auf, Ihr eigenes Geld zu verdienen. Müssen Sie das wirklich? Möglicherweise sind Sie aufgrund Ihrer bisherigen Haushaltsführung und Kinderbetreuung gar nicht arbeitspflichtig.

Tipp 3: Lassen Sie sich nicht aus der Wohnung werfen.

Denn erstens besteht die Ehe noch weiter. Und zweitens hat jeder Partner generell die gleichen Nutzungs- und Wohnrechte. Keiner der Eheleute darf den Anderen also einfach „rauswerfen“. Sogar dann nicht, wenn er oder sie der alleinige Eigentümer oder Mieter ist. Auch hier greift der Grundsatz: „Eigentum verpflichtet“. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.

Tipp 4: Sichern Sie sich Ihren Unterhalt.

Sofern Sie über keine eigenen Ersparnisse verfügen, haben Sie die Möglichkeit, für Ihr Kind beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Beim Amtsgericht erhalten Sie einen Beratungshilfeschein für eine anwaltliche Erstberatung. Zudem können Sie bei der Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde sofort nach Ihrem Auszug einen Wohnberechtigungsschein oder Wohngeld beantragen. All das ist Ihr gutes Recht.

Tipp 5: Lösen Sie Ihr gemeinsames Konto auf.

Sie haben mit Ihrem Partner ein Gemeinschaftskonto? Lösen Sie dieses am besten mit Beginn der Trennung auf. Richten Sie sich Ihr eigenes Bankkonto ein. So kann potentiellen Konflikten schon früh aus dem Weg gegangen werden. Ihr Ex-Partner verweigert eine Auflösung? Dann kommt eine sogenannte Zahlungsumleitung in Betracht. So hat Ihr Ex-Partner zumindest keinen Zugriff mehr auf Ihre Gelder.

Tipp 6: Vermeiden Sie Streitigkeiten beim Umgangsrecht für Ihr Kind.

Versuchen Sie nicht, dem anderen den Umgang mit dem Kind zu verweigern. Allein diese Verweigerungshaltung provoziert typische trennungsbedingte Streitigkeiten. Vor allem jedoch schaden Sie nicht dem Wohl Ihres Kindes. Das gerät leider im Eifer des Gefechts viel zu schnell aus dem Blick. Wie Sie außergerichtlich eine harmonische Umgangsregelung finden, erfahren Sie hier.

 

Sie sehen, das Trennungsjahr reibungslos einzuhalten, ist gar nicht so leicht. Sollten Sie in dieser Phase anwaltlichen Rat oder Beistand benötigen, sind wir gerne für Sie da. Als Kölner Fachanwälte für Familienrecht besitzen wir die nötige Erfahrung und das Wissen, um Sie in allen Belangen rund um Ihre Trennung und Scheidung bestmöglich zu vertreten.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.